Psychologische und
Systemische Beratung

weitere Informationen siehe Seite Burnout-Prävention

In der systemischen Beratung interpretieren wir das Verhalten von Menschen nicht isoliert von ihren intrinsischen (von innen heraus) Eigenschaften, sondern in ihren Beziehungen und Interaktionen untereinander und mit ihrem Umfeld.

Wir sind spezialisiert auf das Systemumfeld rund um Ihren Job, bezogen auf den Arbeitnehmer und Arbeitgeberkontext. Wir beleuchten Herausforderungen, Probleme, Interaktionen und die allgemeine Beziehung zwischen Ihnen, Ihren Kollegen oder Mitarbeitern, sowie Ihren Vorgesetzten.
Wir stellen Verbindungen zu Ihren Ängsten und Sorgen her und begleiten Sie bei einem besseren Umgang bis zu einer eventuellen Überwindung in für Sie schwierigen Situationen. In unserem Fokus steht Ihre mentale Stärke für einen bessern Umgang und ein Verständnis ihres Verhaltens und der daraus resultieren Reaktionen aus Ihrem Umfeld im Berufsalltag.

Nicht immer müssen Schwierigkeiten im Job einen Abbruch bedeuten, meist hilft ein erlernter selbstbewusster und gefestigter Umgang mit Ihren individuellen Herausforderungen, wenn Sie Ihr eigenes Verhalten sowie die Aktionen bzw. Reaktionen aus Ihrem beruflichen Umfeld kennen, verstehen und damit positiv umgehen können.

Mit unserer Beratung unterstützen wir Sie bei Ihren persönlichen Problemen, Sorgen und Krisen sowie der Überwindung persönlicher Konflikte durch Ihren Job bzw. allgemein verursacht durch Ihren Arbeitsplatz. Wir begleiten Sie aus einer negativen Situation heraus, sodass Sie selbst eine positive Veränderung beeinflussen können.

Inhalte

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Berufliche Krisensituationen

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schwierigen Veränderungen oder Entscheidungssituationen im Job

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Zwischenmenschlichen Problemen mit Kollegen oder Mitarbeitern sowie Vorgesetzten

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Mobbingprobleme

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Berufliche Sorgen

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Stressbewältigung

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Burnoutgefahr

Ablauf:

Erstgespräch:

Das Erstgespräch dauert in der Regel 30 Minuten und dient dazu, sich gegenseitig kennenzulernen und um sich über Ihr Anliegen bzw. Ihrem Beratungsbedarf ein genaueres Bild machen zu können.

Umfang:

Die Anzahl der Beratungsstunden und deren Dauer sind von Ihrem Anliegen, Ihren gewünschten bzw. erreichbaren Zielen sowie der Problemtiefe und -konstellation abhängig.
In der Regel liegen sie jedoch zwischen 4 und 8 Sitzungen.
Die einzelnen Beratungssitzungen dauern 60 Minuten und finden einmal wöchentlich statt.

Schweigepflicht:

Systemische Berater*innen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Auskünfte über Beratungsinhalte dürfen nur dann erteilt werden, wenn eine Schweigepflichtentbindung erteilt wurde oder ein zwingendes Recht dies vorschreibt. Mitteilungen über geplante Straftaten fallen nicht unter die Schweigepflicht.

Kosten

Die Kosten für das Erstgespräch liegen bei einmalig 19,00 € inkl. MwSt.

Einzelberatungen Turnus Dauer Kosten inkl. MwSt.
1 – berufliche Krisensituationen
– berufliche Veränderungen
– berufliche Entscheidungssituationen
– berufliche Sorgen
– Burnout-Gefahr und Prävention
– Mobbing im Berufsalltag
1 x wtl. 60 Minuten 49,00 €
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– allgemeine Krisensituationen
– familiäre Herausforderungen
– Beziehungsproblematiken
– Trauerbegleitung
– alltäglicher Stress
– Ängste und Zwänge
– Therapieplatzüberbrückung
– Angehörigenbegleitung

1 x wtl. 60 Minuten 89,00 €
3 Kurs „Stressbewältigung im Beruf“ 1 x wtl.
á 8 Kurse
45 Minuten 80,00 €
4 Kurs „Entspannungszeit nach dem Job“ 1 x wtl.
á 8 Kurse
45 Minuten 80,00 €

Keine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse.
Die systemische psychologische Beratung wird von den Krankenkassen nicht übernommen (sie übernimmt nur eine Psychotherapie). Die Beratung muss daher privat bezahlt werden.
Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich im Voraus der Beratung per Überweisung, bar
oder mit EC-/Visa-Karte.

Gute Gründe für das Selbstzahlen:

1. Wenn Sie als Selbstzahler psychotherapeutische Beratung in Anspruch nehmen, können Sie sofort und ohne lange Wartezeiten beginnen.

Bei einer Psychotherapie, die durch die gesetzliche Krankenkasse finanziert wird, braucht es mitunter ein langwieriges Antrags- und Gutachtenverfahren, was in den meisten Fällen zu einer Verschlimmerung von Beschwerden führen kann, die wiederum die Behandlungszeit verlängern.
Zusätzlich ist die Suche eines geeigneten Therapeuten oftmals sehr zeitintensiv. Es gibt keine freien Therapieplätze und lange Wartelisten mit Wartezeiten von mehr als sechs Monaten gehören leider zum Standard. Falls dann ein Therapeut gefunden ist, entfällt dann zudem die völlige Flexibilität, falls z.B. die „Chemie“ zum Therapeuten nicht passt und Ihre Suche beginnt erneut.

2. Als Selbstzahler können Sie sich die Methode, nach der Sie behandelt werden möchten, frei auswählen. Wir tun das, was Ihnen guttut.

Wenn Sie einen Psychotherapieplatz bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten bekommen, können Sie aktuell nur zwischen drei anerkannten Verfahren wählen: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalyse.

3. Als Selbstzahler können Sie entscheiden, wie intensiv Ihre Beratung sein soll.

Bei einer Psychotherapie, die durch die gesetzlichen Krankenkassen finanziert wird, ist die Sitzungsdauer und die Anzahl der Sitzungen festgelegt, die im wöchentlichen Turnus in Anspruch genommen werden müssen.
Als Selbstzahler haben Sie hier mehr Freiheiten. Sie können die Zusammenarbeit jederzeit beenden oder pausieren.

4. Als Selbstzahler entscheiden Sie, wann Sie beginnen.

Sie vereinbaren online oder telefonisch Ihren Ersttermin und klären dann die Einzelheiten der Zusammenarbeit. Meist kann es dann direkt losgehen. Bei einer Finanzierung durch die gesetzliche Krankenkasse muss ein Gutachten und ein Antrag durch den behandelnden Psychotherapeuten gestellt werden – sofern Sie einen Therapeuten mit freien Plätzen gefunden haben. Erst nach der Bestätigung des Antrags kann eine Therapie beginnen. In solchen Fällen bietet sich die systemische Beratung auch als eine gute Zwischenlösung an, wenn Sie auf einen Therapieplatz warten, um sich in dieser Zeit zu stabilisieren.

5. Als Selbstzahler entscheiden Sie allein, wer von Ihrer Beratung erfährt.

Wir unterliegen der Schweigepflicht, müssen keine Diagnose stellen und der Krankenkasse diese nicht zur Kostenerstattung melden. Ein niedergelassener Psychotherapeut kann nur nach erfolgreicher Diagnosestellung arbeiten. Die Diagnose wird an Ihre Krankenkasse weitergegeben, die dann die Zustimmung zur Behandlung und Kostenübernahme geben muss. Wenn Sie später z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder andere Versicherungen abschließen möchten, kann eine solche Diagnose nachteilig sein und ggfs. einen Versicherungsabschluss verhindern.

6. Als Selbstzahler können Sie die Kosten einer systemischen Beratung bei Ihrer Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung absetzen.

Mehr Informationen zum genauen Vorgehen, erhalten Sie dazu bei Ihrem Steuerberater.

Terminabsage:

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, uns frühzeitig zu benachrichtigen.
Bei Nichterscheinen und keiner vorherigen Terminabsage, erlauben wir uns, Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe des vollen Stundensatzes in Rechnung zu stellen.

  • Wilhelmstr. 12
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  • Tel.: 03471-3392130 oder
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